"Neben der Vollständigkeit und Richtigkeit der auf dem vorliegenden Bauplane befindlichen Unterschriften wird weiter bezeugt, daß gegen die nach diesem Plane beabsichtigte Bauführung von Seite der Ortspolizeibehörde nichts einzuwenden ist. Erlenstegen den 31 Dezember 1885 - Die Gemeindeverwaltung, Müller"